Die Johanniter-Aufschwörungstafeln

 

 Als der Johanniterorden nach Auflösung des Templerordens im Jahre 1317 seine Besitzungen in Brandenburg, Mecklenburg, Pommern und Sachsen zur Ballei Brandenburg zusammenführte, stand an der Spitze der Herrenmeister. Er wurde vom Ordenskapitel gewählt und hatte seinen Sitz seit 1426 in Sonnenburg in der Neumark. 1538 trat Markgraf Johann von Küstrin, der nach der Teilung der Mark Brandenburg in der Neumark regierte, zum Protestantismus über. Die Ritter des Johanniterordens bekannten sich ebenfalls für die neue Lehre, der Orden entging somit der Säkularisierung, überließ dem Markgraf Besitzungen und räumte ihm entscheidende Rechte ein. Dazu gehörte auch das Recht zur Nominierung des Herrenmeisters. Die brandenburgischen Kurfürsten und späteren preußische Könige ernannten als Herrenmeister zunächst Personen aus ihrem engsten Vertrautenkreis und seit der Mitte des 17. Jahrhunderts fast ausschließlich nachgeborene Söhne aus ihrem eigenen Haus. Der Orden gelangte so in die Nähe der herrschenden Dynastie der Hohenzollern.

 

 Klare Statuten regelten die Qualität der Mitglieder des Ordens. „Es soll auch keiner zu einem Ritter-Bruder aufgenommen werden, es sey dann, dass offenbahr sey, dass er von Adel, ehrbarlich und gleich gebohren sey.“ In den Orden aufzunehmende Ritter mussten also ihre adelige Abstammung nachweisen. Das am 18. Jan. 1693 abgehaltene Ordenskapitel zeigte, dass diese Vorschrift lasch gehandhabt wurde, und forderte daraufhin: „dass keiner, so in den Ritterstande erhoben zu werden verlange, und nicht aus einer von Vater und Mutter Seiten im Lande gesessener bekannten und außer Exception seienden alten Familie ist, zu Investitur und Einkleidung eher admittiret werden solle, bis er zuförderst ein beständiges und von glaubwürdigen Bekannten im Lande gesessenen von Adel beschworenes Sechzehn-Ahnen-Register (daher Aufschwörungstafel) der Ordens-Regierung insinuieret (einreicht), welcher denn hierdurch zugleich aufgetragen wird, sothanes zu untersuchen, und von dessen Gültigkeit einen regierenden Herrenmeister und Kapitulo zu dessen fernern Erkenntnis zu referieren.“ Fortan hatte jeder, der in den Orden als Ritter aufgenommen werden wollte, eine bis in die vierte Ahnengeneration zurückreichende Stammtafel bei der Ordensregierung in Sonnenburg einzureichen. Die Revision der Ahnentafeln wurde jedoch zunächst wenig ernst genommen. Erst als Prinz August Ferdinand, ein jüngerer Bruder Friedrichs des Großen, 1762 das Amt des Herrenmeisters übernahm, wurde eine neue förmliche Vorschrift erlassen, die dann bis zur Auflösung der Ballei Brandenburg im Jahre 1811 gültig blieb. Die Hauptgrundsätze, nach denen die Prüfungen jetzt angestellt wurden, waren folgende: „1. kein Kavalier soll expektiviert werden, der nicht von deutscher Herkunft ist, 2. sollen die Wappen nach den neuesten Wappenbüchern untersucht werden, 3. soll denen Expektivandis mitgegeben werden, dass sie zu deren Namen der Vorfahren, so sie in ihren Ahnentafeln aufführen, das Jahr, den Tag und den Ort der Geburt und das Absterben derselben, beifügen sollen, 4. soll eben denenselben injungieret werden, ihre Ahnentafeln von väterlicher und mütterlicher Seite durch zwei Kavaliere aus den Provinzen, in der Vater und Mutter geboren worden, nach einem besonders gegebenen Formular attestieren zu lassen.“

 

 Diese Aufschwörungstafeln wurden bis zur Auflösung des Johanniterordens 1811 in Sonnenburg aufbewahrt. Sämtliche Urkunden, Statuten und Dokumente über den Orden wurden, zwar nicht sofort, aber doch später in das Königliche Archiv, d.h. das Geheime Staatsarchiv überbracht. Die über 1.000 Aufschwörungstafeln wurden häufig zur Klärung von Verwandtschaftsbeziehungen herangezogen. Die Zuverlässigkeit der Angaben hatte tatsächlich Bedeutung für genealogische Nachforschungen erlangt. 1943 wurde wegen der Bombenangriffe auf Berlin der größte Teil der im Archiv befindlichen Unterlagen in die Salzbergwerke Staßfurt und Schönebeck (Sachsen-Anhalt) ausgelagert. Die Aufschwörungstafeln blieben mit einigen Akten und Amtsbüchern in Dahlem. Ein im Magazingebäude ausbrechender Brand konnte die Tafeln nicht zerstören, da sie hinter feuerfesten Türen sicher gelagert waren.

 

 Die auf Pergament gezeichneten Aufschwörungstafeln wurden in einem aufgerollten Zustand, nach Alphabet und Nummern sortiert, aufbewahrt. Schon Anfang des 19. Jahrhunderts erkannte man, dass es besser sei, diese Tafeln planzulegen, damit sie nicht durch häufiges Aussuchen, Auf- und Zurollen, abgenützt würden und an „Zierde“ verlieren.

 

 Erst jetzt, 200 Jahre später hat man sich der Tafeln angenommen: durch Reinigung, Planlegung in einer Feuchtkammer, Verpackung in säurefreier Schutzhülle, sollen endlich die Tafeln erhalten werden.

Unter den Aufschwörungstafeln befanden sich auch 3 Tafeln in denen die Ahnenfolge von Mitglieder der Familie von Puttkamer beschworen wurde. Durch Spenden der Johanniter Mitglieder der Familie, konnte ein Beitrag zur Erhaltung dieser Tafeln geleistet werden.

Es konnten folgende Tafeln erhalten werden:


583 = Hans Christian  Altes Schickerwitz d. Ast Barnow NFG S 299


643 = Franz Johann Ulrich XVI 868 Versin NFG S 359


1194 = Ernst Friedrich Georg  Vietzke Pansen NFG S 274

 Text zusammengestellt von Nikolaus (Versin) Oktober 2012 nach einem Vortragsmanuskript von Frau Dr. Ingrid Männl, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, vom 4. März 2012

Die Aufschwörungstafeln unterliegen folgendem Copyright

Copyright Bildstelle GSta PK / Foto: Vinia Rutkowski, GStA PK, X. HA Brandenburg, Rep 9 Johanniterorden Aufschwörungstafel ( 583,643,1194)