Auszug aus der Satzung

 

§ 1 : Als Nachfolger der am 3. Oktober 1860 zu Köslin gestifteten "Genossenschaft der Familie v. Puttkamer" - umbenannt am 10. Juni 1939 in "Verband des uradligen Geschlechtes v. Puttkamer (v. Puttkamerscher Geschlechtsverband)" - führt der Verband folgenden Namen: "Verband des Geschlechtes v. Puttkamer e. V.". Sitz des Verbandes ist Bonn.

 

§ 2 : der Zweck des Geschlechtsverbandes (im Folgenden Familienverband genannt) ist die Wahrung des Ansehens des Geschlechtes, die Pflege der Familientradition und der Verbundenheit mit der pommerschen Heimat sowie des familiären Zusammenhalts, insbesondere die Veranstaltung von Familientagen (Geschlechtsverbands-Tagungen), und die Sammlung und Auswertung der genealogischen Unterlagen.