Haus Deutsch-Karstnitz

Deutsch-Karstnitz und das Nebengut Benzin liegen östlich von Stolp.

Die beiden Güter wurden 1686 von einem Trebliner Sohn für das Geld ange­kauft, das er für die zeitweise Verpfändung von Treblin (s. Haus Treblin) erhalten hatte. Noch in demselben Jahr erhielt er für die Neuerwerbungen einen Lehnsbrief. Unmittelbare Vorbesitzer von Deutsch-Karstnitz waren die Hebrons ( die schottische Familie Hepburn), frühere Besitzer die Bandemers und die Stolper Patrizierfamilie Schwave (Suave).

Deutsch-Karstnitz, das ein schloßartiges, von Wasser umgebenes Herrenhaus hatte, blieb bis Anfang des 19. Jahrhunderts in einer Besitzgemeinschaft mit Treblin, trennte sich aber 1814 endgültig von diesem und wurde deshalb bei Gründung des Familienverbandes bereits als selbständiges "Haus" betrachtet.

Größe 1945: Deutsch-Karstnitz und Benzin zusammen 1803 ha, nämlich Deutsch Karstrutz 558 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und 567 ha Wald;

Benzin 398 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und 237 ha Wald.

Letzter Besitzer von Deutsch-Karsrnirz und Benzin war 1942-1945 Bogislaw C 1902), der durch Erbschaft von seiner Mutter zugleich der letzte Besitzer von Pansin (s. Haus Vietzke-Pansin) und durch Erbschaft vom Bruder seines Vaters auch von Fritzow und Raddack (s. u.) war.

Deutsch-Karstnitz heißt heute polnisch: Karstnica; Benzin: Biecino,

Das Haus Deutsch-Karstnitz hatte nach dem Tod des letzten legitimen Puttkamer aus dem alten Hause Grünwalde (1854), einem Nebenzweig von Treblin (s. Haus Treblin), die im Kreise Kammin gelegenen Güter Fritzow und Raddack (zusammen 1945 1480 ha einschließlich des großen Fritzower Sees) mit Hilfe lehnsrechtlichen Anspruchs gegen die testamentarisch ein gesetzten illegitimen Nachkommen des Erblassers erstritten. Der Prozeß war langwierig und wurde erst 1862 zugunsten der legitimen Agnaten entschie den.

Fritzow und Raddack waren Afterlehen des 1545 mediatisierten, das heißt dem Herzog von Pommern unterstellten, vorher reichsunmittelbaren Bistums Karnmin.

Als Stiftsgüter wurden sie also nicht vom Herzog, sondern durch das Domkapitel, dessen eigener Lehnsherr nun der Landesherr war, verliehen. 1602 leistete ein Zettiner Puttkarner den Lehnseid für Fritzow und Raddack. Ihm folgten weitere Zettiner und Trebliner und seit 1737 Grünwalder Vettern. 1743 wurde zuerst ein Deutsch-Karstnitzer mit diesen Gütern mitbelehnt.

Sie befanden sich zwar de facto - wenn auch zuletzt "auf Zeit verkauft" - von 1737 bis 1854 bei dem alten Hause Grünwalde; de jure aber war die lehnsrechtliche Anwartschaft von Treblin-Deutsch Karstnitz bestehen geblieben.

So erklärt sich die heute schwer verständliche Entscheidung von 1862 gegen die testamentarischen Erben. Letzter Besitzer von Fritzow: s. oben.

Fritzow heißt heute polnisch: Wierzchowo.

Lehnsrechtlich gehörte zu Deutsch-Karstnitz von 1739 bis 1796 Granzin, befand sich de facto jedoch während der ganzen Zeit in anderem Besitz (s. Haus Granzin-Jeseritz). Dem Hause Deutsch-Karstnitz gehörte im 19. Jahrhundert noch Groß-Küssow am Maduesee.

Es war 1816 als Heiratsgut der Tochter des Ministers von Thulemeyer in die Familie gekommen und wurde erst etwa 1890 verkauft. Von Deutsch-Karstnitz abgezweigt wurden im 19. Jahrhundert das "Haus Grapitz" und das "Haus Klein-Custkow" (s. diese).